Damit Sie schnell und sicher den passenden Weg zur autismusspezifischen Förderung finden, benötigen Sie folgendes:
Ihr Weg zur therapeutischen Förderung
Eine ärztliche Diagnose ist Voraussetzung. Diese kann durch ein SPZ, eine Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Fachärzt*innen für Psychiatrie erstellt werden.
Fachärztliche Diagnostik
Nach der Diagnose wird ein Antrag gestellt. Zuständig ist das Jugendamt (§35a SGB VIII) oder das Sozialamt (SGB IX).
Formloses Anschreiben mit Antrag auf Autismus-Therapie.
Antrag auf Eingliederungshilfe
Antrag und Diagnosebericht beim zuständigen Amt einreichen.
Das Teilhabeplanverfahren erfolgt durch den Leistungsträger (Jugend- oder Sozialamt). Dabei werden die Unterlagen geprüft und gegebenenfalls ein Teilhabeplanungsgespräch geführt.
Nach Bewilligung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Danach können Sie uns die Kostenzusage zukommen lassen.
Bei Fragen zum Verfahren unterstützen wir Sie gerne beratend.
Ablauf
Erst nach der Bewilligung (Kopie der Kostenzusage bei uns einreichen) erfolgt die Aufnahme in die Warteliste.
Wenn ein Platz frei wird, erfolgt der persönliche Start mit einem festem Therapeuten oder fester Therapeutin.
Warteliste & Start
Bei Fragen rund um Antragstellung, Zuständigkeiten oder das Teilhabeplanverfahren können Sie sich auch an eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wenden. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und offen für alle Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Angehörigen.
Beratungsstellen in der Region:
EUTB im Förderband e. V. Mannheim
www.teilhabeberatung.de
EUTB Pfalz
www.eutb-rlp.de
Verfahrenslotsen der Stadtverwaltung Ludwigshafen
verfahrenslotsen@ludwigshafen.de
Hinweis auf Teilhabeberatung


